Kindergeld für die Zeit zwischen Ausbildung und Bundeswehr
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Tags: Ausbildung, Kindergeld, Wehrdienst

Für volljährige Kinder kann auch in der Übergangszeit zwischen Ausbildung und Wehrdienst Kindergeld gezahlt werden. Anders als für den gesetzlichen Wehrdienst gilt dies für den freiwilligen Wehrdienst erst seit 1.1.2015. Aktuelle Urteile machen jedoch Hoffnung, dass freiwillig Wehrdienstleistende auch für frühere Zeiträume davon profitieren können. Die Wehrpflicht wurde zum 1.7.2011 ausgesetzt, an ihre Stelle trat